Kompetenz

für Wohnungseigentumsverwaltung



Legionellenproblematik

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in der Umwelt vorkommen. Sie können sich in erwärmtem Wasser bei Temperaturen von 30 bis 50°C stark vermehren. Eine Gefahr besteht jedoch nur, wenn die Legionellen in sehr hohen Konzentrationen als sog. Aerosole (Wassertröpfchen) z.B. beim Duschen eingeatmet werden.

Wer ist besonders gefährdet?

Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immun-system wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.

Auf welche Weise kann man sich mit Legionellen infizieren?

Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet dagegen nicht statt. Wundinfektionen sind äußerst selten und auch normales Essen und Trinken spielen keine Rolle. Lediglich wenn dabei erregerhaltiges Wasser aus Versehen in die Luftröhre gelangt, können Infektionen entstehen.

Welche Untersuchungspflichten auf Legionellen bestehen nach Trinkwasserverordnung?

Für Wohnanlagen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung muss wiederkehrend alle 3 Jahre eine orientierende Trinkwasseruntersuchung durchgeführt werden. Wird bei der Probenahme der technische Maßnahmewert von 100KBE/100ml überschritten liegt eine Kontamination durch Legionellen vor. Bei Überschreitung des Maßnahmewertes bestehen für den Betreiber folgende Pflichten:

  • Information des Gesundheitsamtes gem. § 16 Abs. 1 TrinkwV,
  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T. einschließen,
  • eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
  • die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den a.a.R.d.T. zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
  • Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen. Die Untersuchungen und Maßnahmen sind zu dokumentieren und die Aufzeichnungen zehn Jahre verfügbar zu halten.
  • Unverzügliche Information der betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich daraus ergebende Einschränkungen in der Verwendung des Trinkwassers
  • Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 10.000KBE/100ml wird von einer extrem hohen Kontamination ausgegangen und es ist mit Absprache des Gesundheitsamtes sofortiges Duschverbot auszusprechen.

Was kann man gegen Legionellen in der Trinkwasserinstallation tun?

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheitserreger ist es gerechtfertigt, die Legionellenbelastung in Trinkwasser-Installationen so niedrig wie möglich zu halten. Man kann davon ausgehen, dass der Legionellengehalt in Trinkwasser-Installationen, die baulich und betrieblich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erfahrungsgemäß unterhalb des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 Milliliter ist.

Legionellenprobleme sind vor allem dann zu erwarten, wenn die Warmwassertemperaturen nach Ablauf von maximal drei Litern 55°C unterschreiten bzw. die Kaltwassertemperaturen 25°C überschreiten. Ursachen sind insbesondere fehlender hydraulischer Abgleich der Zirkulation (alle Zirkulationsleitungen müssen durchflossen und annähernd gleich heiß sein), mangelnde Dämmung der Warm- und Kaltwasserleitungen, heruntergeregelte Vorlauftemperatur, Stagnation durch Überdimensionierung, seltener mangelnde Leistung des Wassererwärmers. Ein hydraulischer Abgleich der Zirkulation und zusätzlich eine Einsparung an Energie wird erreicht durch Einbau thermostatischer Zirkulationsregulierventile in jedem Strang und deren Voreinstellung nach Berechnung.

Ungeeignete Materialien, wie verzinkte Stahlleitungen im Warmwasser (Korrosion) oder nicht zertifizierte Kunststoffe in Rohren oder Schläuchen (Förderung des Bakterienwachstums durch Nährstoffabgabe) verstärken die Problematik ebenso, wie Kalk- und Schlammablagerungen in nicht gewarteten Warmwasserspeichern.

Weitere Problempunkte sind direkte Verbindungen zwischen Warm- und Kaltwasser, zentrale Mischer als Verbrühungsschutz, Membranausdehnungsgefäße ohne Durchströmung oder mit defekter bzw. nicht trinkwassergeeigneter Membran, Totleitungen und stagnierende Sprinkler- und Hydrantenleitungen. Mit Wasserstagnation ist aber auch bei längeren Abwesenheiten der Bewohner, Leerstand von Wohnungen oder nur gelegentlicher Nutzung z. B. in Gäste- und Ferienzimmern zu rechnen.

Maßnahme

Vorteil

Nachteil

Thermische Desinfektion

  • sichere Legionellen-abtötung, auch im Biofilm
  • keine Chemikalienzusätze
  • keine Biofilmentfernung
  • rasche Wiederverkeimung
  • Spannungsbrüche bei ungeeigneten Materialien
  • Verbrühungsgefahr
  • großer Aufwand
  • Korrosionsgefahr

Intermittierende Aufheizung des Trinkwassererwärmers auf ≥ 70 °C

  • Legionellenminimierung im Erwärmer
  • kaum/keine Wirkung im Leitungsnetz

Desinfektion des Trinkwassers durch Chlorung oder Chlorelektrolyseverfahren

  • Sichere Abtötung frei schwimmender Legionellen Bei Dauereinwirkung:
  • keine oder verzögerte Biofilmneubildung
  • langfristiger Abbau von Biofilmen
  • Depotwirkung
  • evtl. Bildung von gebundenem Chlor (Geruch) und chlorierten Desinfektionsnebenprodukten (gesundheitschädlich)
  • Legionellen in Biofilmen und Einzellern werden ungenügend abgetötet
  • Korrosionsgefahr

Desinfektion des Trinkwassers durch Chlordioxid

  • wie bei Chlorung oder Chlorelektrolyseverfahren
  • kein gebundenes Chlor und keine chlorierten Desinfektionsneben-produkte
  • evtl. Bildung von Chlorit (gesundheitsschädlich)
  • Legionellen in Biofilmen und Einzellern werden ungenügend abgetötet
  • Korrosionsgefahr

Desinfektion des Trinkwassers durch UV-Bestrahlung

  • Sichere Abtötung frei schwimmender Legionellen
  • keine Chemikalienzugabe
  • Legionellen in Biofilm-Partikeln und Einzellern werden ungenügend abgetötet
  • keine Depotwirkung
  • kein Biofilmabbau im System

Desinfektion der Trinkwasser-Installation durch Peroxidverbindungen, Chlor oder Chlordioxid (Hochchlorung)

  • Abtötung und insbesondere bei Peroxidverbindungen Ablösung von Biofilmen
  • kein Chemikalieneintrag ins anschließend genutzteTrinkwasser
  • Stilllegung der Trinkwasser-Installation während der Desinfektion,
  • Zur Verhinderung einer raschen Wiederverkeimung ist Austrag der abgetöteten Biofilme durch geeignete Spülverfahren notwendig.
  • sehr großer Aufwand
  • Korrosionsgefahr

Filter

  • „Sterilität im Filtrat“
  • keine Depotwirkung
  • kein Biofilmabbau im System
  • kostenintensiv
  • verringerter Durchfluss, ggf. Druckerhöhung notwendig



Häufig gestellte Fragen von Bewohnern unserer Wohnanlagen:

Hat der Legionellenbefall Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität?

  • Nein, Wasser kann in der Regel ohne Einschränkungen für das Kochen und zum Trinken verwendet werden. Kaltwasser ist nicht betroffen.

Wenn das Gesundheitsamt ein Duschverbot verhängt, wie lange dauert es an?